Parkscheibe – Zeichen 291


Eine Parkscheibe sollte man immer im Auto haben. Für Parkscheiben gibt es sogar eine Norm und sie müssen gut sichtbar im Auto abgelegt sein. Eingestellt wird die so genannte Ankunftszeit. Also die Zeit, als man angekommen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haltverbot für eine Zone – Zeichen 290


Hier gilt das Halteverbot gleich für eine ganze Zone. Auch dort gelten alle Regeln, die man schon von dem Schild mit dem eingeschränkten Halteverbot kennt. Aufgehoben wird das Schild durch Zeichen Nummer 292.

Eingeschränktes Halteverbot – Zeichen 286


Wenn Sie dieses Schild sehen, dürfen Sie kurz anhalten. Ab drei Minuten ist das aber Parken und verboten.

Halteverbot – Zeichen 283


Das im Volksmund benannte absolute Halteverbot gibt es nicht. Halten ist dort verboten. Punkt! Man darf nicht kurz aussteigen, mal eben was ausladen – Nichts! Wo stehen die Schilder? Dort, wo selbst das kurze Parken den Verkehrsfluss gefährden kann oder zur Gefahr für Fußgänger wird.

Ende sämtlicher Streckenverbote – Zeichen 282


Über dieses Schild freuen sich fast alle Verkehrsteilnehmer, vor allem auf einer Autobahn. Denn dieses Schild hebt alle Verbote auf. So einfach geht das.

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse – Zeichen 277


Um es kurz zu machen: Lastwagen und alles was irgendwie langsam fährt oder nur schwer beschleunigt, dürfen nicht überholen. Besonders auf Autobahnen, die besonders stark ansteigen, kriecht so mancher LKW mit 30 Stundenkilometer den Berg hinauf. Wenn dann ein anderer LKW satte 3 Stundenkilometer schneller ist und überholt, ist der Stau vorprogrammiert. Gefährlich ist es außerdem. Auch hier gibt es ein Extra-Zeichen. Sieht der LKW-Fahrer 281 darf er wieder überholen.

Überholverbot – Zeichen 276


Manche Straßen sind so unübersichtlich, dass es zu gefährlich ist zu überholen. Das regelt dieses Schild. Dieses Zeichen gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Sollte aber z. B. eine scharfe Kurve der Grund für die Beeinträchtigung sein, sollte dort ein Gefahrenschild stehen. Und was gilt eigentlich als Überholen? Auch das ist natürlich geregelt. Überholen können sich Verkehrsteilnehmer nur, wenn sie dieselbe Fahrbahn nutzen. Der Überholvorgang wird in drei Teile eingeteilt. Es beginnt mit dem Ausscheren, dem eigentlichen Überholen und dem Einscheren. Schild 280 hebt das Verbot wieder auf.

 

 

 

 

 

 

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Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit – Zeichen 275


Auch das gibt es, eine Mindestgeschwindigkeit. Dort darf man tatsächlich nicht langsamer fahren. Oft gelten diese Schilder auf den linken Spuren einer Autobahn. Sie sollen für flüssigen Verkehr sorgen. Innerhalb geschlossener Ortschaften werden diese Schilder in der Regel nicht aufgestellt. Sieht man Schild 279, dann gilt die Mindestgeschwindigkeit nicht mehr.

Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit – Zeichen 274.1


Eine besondere Form der Geschwindigkeitsbegrenzung ist das Einrichten einer ganzen Zone. Hier darf man nicht schneller als 30 Stundenkilometer fahren. Unterstützt werden die Schildern von großen Zahlen, die auf die Straße gemalt werden. Es gibt 30er- und sogar 20er-Zonen. Das grau-weiße Schild 292 zeigt das Ende der Zone an.

 

Zulässige Höchstgeschwindigkeit – Zeichen 274


Dieses Schild ärgert die meisten Autofahrer, die unbeliebten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Begrenzungen gibt es für folgende Geschwindigkeiten: 5, 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100, 110, 120 und 130 Stundenkilometern. Das Schild wird mit dem Zeichen 278 wieder aufgehoben.